Wasserpreise
Die Kosten für die Nutzung der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung untergliedern sich wie folgt:
- Beiträge
Die Gemeinde erhebt zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. - Erstattung der Kosten für den Grundstücksanschluss
Weiterhin ist der Gemeinde der Aufwand für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Stilllegung und Beseitigung sowie für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse (Hausanschlüsse) mit Ausnahme des Aufwands, der auf die im öffentlichen Straßengrund liegenden Teile der Grundstücksanschlüsse entfällt, in der jeweils tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Bei den folgenden bzw. anderen Sachverhalten sind die näheren Einzelheiten einschließlich der Kostentragung zwischen Grundstückseigentümer und Gemeinde in gesonderten Vereinbarungen zu regeln:- Nachträgliche Änderung des Grundstücksanschlusses auf Wunsch des Grundstückseigentümers,
- Herstellung eines zusätzlichen Grundstücksanschlusses oder Teilanschlusses im öffentlichen Straßengrund.
- Gebühren für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung
Für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung erhebt die Gemeinde Grund- und Verbrauchsgebühren. Die Grundgebühr berechnet sich nach Wohneinheiten und deren Größe bzw. bei gewerblicher Nutzung nach der Geschossfläche. Die Verbrauchsgebühr berechnet sich nach der aus der Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassermenge.
Die Grundgebühr beträgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) für die Wohnnutzung pro Wohneinheit jährlich:
Wohneinheit | bis 31.12.2023 | ab 01.01.2024 |
für Wohneinheiten bis 50 m² | 24,00 € | 31,00 € |
für Wohneinheiten von 51 – 75 m² | 36,00 € | 47,00 € |
für Wohneinheiten von 76 – 100 m² | 48,00 € | 62,00 € |
für Wohneinheiten von 101 – 150 m² | 60,00 € | 78,00 € |
für Wohneinheiten von 151 – 300 m² | 72,00 € | 94,00 € |
für Wohneinheiten über 300 m² | 84,00 € | 109,00 € |
Für Einheiten mit gewerblicher Nutzung beträgt die Grundgebühr je angefangene 300 m² Geschossfläche 78,00 Euro (bis 31.12.2023 60,00 Euro). Ausgenommen sind Kleingewerbe, die keinen eigenen Wasseranschluss besitzen und deren Fläche unter 50 m² liegt. Hier wird die jährliche Grundgebühr auf 31,00 Euro (bis 31.12.2023 24,00 Euro) festgesetzt.
Die Verbrauchsgebühr wird nach der aus der Wasserversorgungsanlage entnommenen Wassermenge berechnet und beträgt pro Kubikmeter 1,32 Euro (bis 31.12.2023 1,21 Euro).
Zu den Gebühren wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben (derzeit 7 %).
Bitte beachten Sie die detaillierten Regelungen in der Wasserabgabesatzung (WAS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Oberaudorf, welche Sie auf der Seite Satzungen aufrufen können.