Wasser für Ihre Baustelle oder für Veranstaltungen
Falls Sie für Ihre Baustelle, einer Veranstaltung oder anderen Zwecken Trinkwasser aus unserem Wasserversorgungsnetz benötigen, erhalten Sie auf Antrag einen zeitlich begrenzten Netzanschluss.
Den Antrag auf Herstellung eines Bauwasseranschlusses stellt bei uns in der Regel direkt Ihr Installateur. Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers in Deutschland eingetragen sein muss (Qualifikationsnachweis). Somit ist es erforderlich, dass Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme an ein zugelassenes Installationsunternehmen wenden.
Für eine zeitlich befristete Wasserversorgung für Baustellen oder Veranstaltungen füllen Sie bitte den entsprechenden Vordruck (siehe Dokumente unten) für die Errichtung eines Bauwasseranschlusses aus und reichen diesen rechtzeitig bei uns ein. Nach Prüfung des Antrages stellen die Gemeindewerke einen Wasserzähler, ggf. Absperrvorrichtungen und Standrohr zur Verfügung und legen die zu beachtenden Punkte für die Benutzung fest. Der den Gemeindewerken entstehende Aufwand wird dem Antragsteller in Rechnung gestellt. Die Gebühren für das verbrauchte Wasser richten sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGW/WAS).
Einzelheiten der Wasserabgabe für vorübergehende Zwecke finden Sie auch in den Satzungen für die Wasserversorgung.
Dokumente:
Antrag auf Errichtung eines Bauwasseranschlusses für Gebäude (Nr. 2a) Antrag auf Errichtung eines Bauwasseranschlusses für sonstige Bauvorhaben (Nr. 2b) Bedarfsabfrage für die Bereitstellung von Trinkwasser für Veranstaltungen