Photovoltaik – Aus Sonne wird Strom
Photovoltaikanlagen wandeln mittels Solarzellen die Sonnenenergie in elektrischen Strom um.
Von der Anmeldung bis zum Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage
Sie möchten selbst Strom erzeugen und in unser Netz einspeisen? In den folgenden Schritten erfahren Sie die grundsätzliche Vorgehensweise für Planung, Anmeldung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Einspeiseanlage.
- Bestimmung der geplanten Einspeiseanlage
Für die Auswahl und Größenbestimmung einer geeigneten und zugelassenen Einspeiseanlage wenden Sie sich in der Regel zunächst an einen Elektrofachbetrieb, welcher Sie fachkundig zu allen technischen Fragen berät. - Anmeldung zum Netzanschluss (Strom)
Mit den Anlagendaten der vorgesehenen Einspeiseanlage und weiteren Angaben melden Sie den geplanten Anschluss an unser Stromversorgungsnetz mit dem Vordruck Anmeldung Netzanschluss und Inbetriebsetzung Strom an. Ihr Elektrofachbetrieb wird Sie beim Ausfüllen unterstützen. - Prüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit
Die Gemeindewerke Oberaudorf bearbeiten Ihre Anmeldung und führen eine Netzanbindungsprüfung durch. Diese Prüfung zielt darauf ab, einen geeigneten Einspeisepunkt in unserem Stromnetz unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur zu ermitteln. Es wird je nach Größe der Anlagen und der technischen Gegebenheiten eine Netzanbindungsprüfung unsererseits oder extern durchgeführt. Die Gemeindewerke können diese Prüfkosten dem Antragsteller in Rechnung stellen. - Einspeisezusage
Ergibt die Netzprüfung ein positives Ergebnis, können Sie mit der Bestellung und Errichtung der Anlage beginnen. Die Anlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Bestimmungen von einem anerkannten Elektroinstallateur zu errichten, welcher in ein Installateurverzeichnis eines Stromnetzbetreibers in Deutschland eingetragen sein muss (Qualifizierungsnachweis). - Inbetriebsetzungsantrag
Nach Fertigstellung Ihrer Einspeiseanlage ist durch den Elektroinstallateur ein Inbetriebsetzungsantrag (Vordruck Anmeldung Netzanschluss und Inbetriebsetzung Strom) bei den Gemeindewerken Oberaudorf zu stellen. Mit diesem meldet der Elektroinstallateur die Fertigstellung der Anlage, damit von den Gemeindewerken die Messeinrichtungen (Stromzähler) installiert werden können. - Inbetriebnahme, Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Mit der Zählermontage kann die Anlage in Betrieb genommen werden. Damit der eingespeiste Strom vergütet wird, ist die Einspeiseanlage mit dem Inbetriebnahmedatum umgehend bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregisters (MaStR) anzumelden.
Vordrucke für Einspeiseanlagen (Anmeldung Netzanschluss, Antragstellung, Messkonzepte, Inbetriebsetzung etc.) finden Sie auf der Seite Eigenerzeuger Strom.
Vergütung des eingespeisten Stroms
Anlagenbetreiber von neu errichteten Photovoltaikanlagen, welchen Ihren Strom nicht direkt vermarkten, können für den ins Stromversorgungsnetz eingespeisten Strom eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) erhalten, welche vom Aufstellungsort der Anlage (z. B. Dachanlagen, Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Anlagen auf Freiflächen) und von der Größe der installierten Nennleistung (z. B. bis 10 kWp, bis 40 kWp, bis 100 kWp) abhängig ist.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht grundsätzlich quartalsweise die Summe der installierten Leistung aller geförderten PV-Anlagen, die der Ermittlung und Veröffentlichung der für das Folgequartal geltenden Fördersätze für PV-Anlagen dienen. Sie finden diese auf der Seite “EEG-Registerdaten und -Fördersätze” der Bundesnetzagentur. Dort sind in der aktuellen Excel-Tabelle die Einspeisevergütungen je nach Inbetriebnahmedatum veröffentlicht.
Aufgrund der Komplexität des rechtlichen Rahmens für die Vergütung von erneuerbaren Energien können hier nur grundsätzliche Zusammenhänge wiedergeben werden. Wir bitten Sie deshalb, für konkrete Vorhaben die entsprechenden Gesetze und Verordnungen detailliert zu prüfen, wie z. B. das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Stromnetzentgeltverordnung (Strom NEV) etc.
Hinweise zum EEG-Einspeisemanagement
Gemäß § 9 „Technische Vorgaben“ des EEG sind Regelungen insbesondere zur Abschaltbarkeit getroffen:
- Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt müssen mit technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.
- Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sind mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeisung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
- Bei Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 Kilowatt kann der Anlagenbetreiber wählen, ob er die Anlage ebenfalls mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ausstattet oder die maximale Wirkleistungseinspeisung der Anlage am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 % der installierten Leistung begrenzt wird.
Die ausführlichen Regelungen zum Einspeisemanagement entnehmen Sie bitte dem „Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG“ auf www.gesetze-im-internet.de (Suchbegriff „EEG“).
Weiterführende Informationen:
Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber (z. B. zu EEG, KWKG, EnWG)