Rechtsform, Aufgaben und Organe der Gemeindewerke Oberaudorf
Die „Gemeindewerke Oberaudorf“ werden als Unternehmen der Gemeinde Oberaudorf außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Sinne des Art. 88 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EBV) und den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung geführt (Eigenbetrieb).
Aufgabe der Gemeindewerke ist die Versorgung des Gemeindegebietes mit elektrischem Strom, Wasser und Gas sowie mit Telekommunikation (z. B. Breitbandversorgung). Ferner gehört der Erlass von Bescheiden im Bereich der Abwasserentsorgung hinzu. Hierzu gehören im Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgabe der Gemeindewerke fördern und wirtschaftlich mit Ihnen zusammenhängen.
Die Gemeindewerke sind in Erfüllung der Aufgaben zuständig für die Regelungen nach kommunalrechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden (z. B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen). Entsprechendes gilt auch für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte (z. B. Baukosten- und Investitionszuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.
Zuständige Organe für die Angelegenheit der Gemeindewerke sind
- die Werkleitung,
- der Werkausschuss,
- der Gemeinderat und der
- Bürgermeister.
Werkausschuss:
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt
(Stellv.: 2. Bürgermeister Alois Holzmaier)
Michael Astl
(Stellv.: Alois Holzmaier)
Benno Fürbeck
(Stellv.: Max Resch)
Regina Götze
(Stellv.: Patrizia Kaiser)
Franz Hefter
(Stellv.: Herbert Trattner)
Stefan Hirnböck
(Stellv.: Thomas Brandlhuber)
Hans-Georg Kloo
(Stellv.: Ursula von Redwitz)
Magnus Waller
(Stellv.: Martin Baumann)
Werkleitung:
Hubert Paul