Informationen zur Strompreisbremse
Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat der Gesetzgeber entschieden, Gas‐, Strom‐ und Wärmekunden zu entlasten. 2023 werden die Preise für Erdgas, Strom und Wärme für ein Grundkontingent des Verbrauchs gebremst. Geregelt ist dies im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme‐Preisbremsengesetz (EWPBG).
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen, wenn sie unter den Regelungen der Energiepreisbremsen fallen, für die Entlastungen keine Erstattungsanträge an ihre Versorgungsunternehmen stellen.
Weiter Informationen finden Sie im beigefügten Dokument (siehe Link unten).